Hundehalter sollten sich schnell melden !
Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Gemeinde Inden eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die ?Vierbeiner? vom Hundehalter bzw. von der Halterin bei der Gemeindeverwaltung Inden (Frau Wolff, Zimmer Nr. 112, Telefon: 02465/3923) angemeldet werden.
Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 60,00 € für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei (90,00 € je Hund) oder gar drei und mehr Hunde (120,00 € je Hund) bezahlen.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Gemeinde davon aus, dass bis zu 15 Prozent der im Gemeindegebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Gemeinde nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Inden in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 19 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Gemeinde ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 50.000,00 Euro geltend gemacht werden. Daher empfehle ich jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.
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Weitere Hinweise zur Hundebestandsaufnahme und Anmeldevordruck hier]